Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
Der Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen Bestätigung, dass wir die Bestellung annehmen (Auftragsbestätigung), abgeschlossen. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: Lieferbedingungen) gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von den Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Liefer-bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführten.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
PLÄNE UND TECHNISCHE UNTERLAGEN
Pläne, Zeichnungen und Beschriebe etc. sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten.
PREISE
Alle Preise verstehen sich - vorbehältlich anderweitiger Vereinbarung - netto ab Werk, ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Montage- und Inbetriebsetzungskosten gehen ohne spezielle Abmachung zu Lasten des Bestellers.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit an unserem Domizil Schweizer Franken zur freien Verfügung gestellt worden sind.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gesamte Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Register am Ort des Bestellers eintragen zu lassen. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er hat ferner alle Massnahmen zu treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
INSTALLATION UND VORSCHRIFTEN
Der Besteller hat Anspruch auf die Installation des Liefergegens-tandes, soweit in der Offerte eine solche vorgesehen ist. Wir über-geben dem Besteller vor der Installation des Liefergegenstandes schriftliche Richtlinien für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Der Besteller verpflichtet sich, bei diesen Installationsarbeiten unsere geltenden Fachnormen und Richtlinien einzuhalten. Der Besteller ist verantwortlich für die rechtzeitigen Installationsvorbereitungen gemäss unseren Richtlinien.
LIEFERFRIST
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten und Bewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist.
Die Verzugsentschädigung wird pauschalisiert und beträgt für jede vollendete Woche 0,5 %, insgesamt aber nicht mehr als 5 %, be-rechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung.
ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
VERSAND, TRANSPORT UND VERSICHERUNG
Der Versand und der Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
PRÜFUNG, ABNAHME
Der Besteller hat, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, die Lieferungen und Leistungen zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELHAFTUNG
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Ab-gang der Lieferungen ab Werk und bei einer Installation durch uns mit der Meldung der Betriebsbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz. Die Gewährleistungsfrist erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen.
Für Unterlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen der betreffenden Unterlieferanten.
HAFTUNGSTEILUNG FÜR DURCH DIE LIEFERUNG VERURSACHTE SCHÄDEN
Wir haften nicht für Sach- und Personenschäden, die vom Liefergegenstand nach erfolgter Lieferung verursacht werden, wenn dieser schon im Besitz des Bestellers ist. Weiterhin übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden, an den vom Besteller gefertigten Erzeugnissen oder an Waren, die ein vom Besteller gefertigtes Erzeugnis beinhalten.
VERTRAGSAUFLÖSUNG DURCH DEN LIEFERANTEN
Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen oder Leistungen erheblich verändern oder auf unsere Arbeiten erheblich einwirken, sowie im Fall nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zur Auflösung des Vertrages oder der betroffenen Vertragsteile zu.
Im Fall der Vertragsauflösung haben wir Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen einer solchen Vertragsauflösung sind ausgeschlossen.
AUSSCHLUSS WEITERER HAFTUNG DES LIEFERANTEN-GESAMTHAFTUNG
Dem Besteller stehen keine weiteren Ansprüche zu als die in den Lieferbedingungen genannten. Eine weitergehende Haftung für Schadenersatz wird, soweit sie nicht ausdrücklich in den vorliegenden Lieferbedingungen vorgesehen ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs durch uns ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
HÖHERE GEWALT
Sowohl wir wie der Besteller haften nicht für die Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten, wenn sie auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der ausserhalb ihrer Kontrolle liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik.
ANPASSUNG DES VERTRAGES
Sollte sich eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen. Dasselbe gilt bei einer Lücke im Vertragstext.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand für den Besteller und uns ist Lachen SZ. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen.